Mittel aus alten Fonds für neue Bistums-Stiftungen

Ende Januar 2014 beschloss der Landtag Nordrhein-Westfalen, den "Münsterschen Studienfonds" und den "Beckum-Ahlenschen Klosterfonds" aufzulösen.

Der Münstersche Studienfonds geht zurück auf eine Kabinettsorder von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen vom 18.10.1818. Auf der Grundlage dieser Order trafen der damalige preußische Kultusminister Altenstein und der westfälische Oberpräsident Vincke entsprechende Anordnungen. Der Studienfonds wurde gegründet, und seine Verwaltung dem Konsistorium zu Münster übertragen. Die Verfügung vom 01.04.1819 enthielt u. a. die ministerielle Mitteilung, dass das Vermögen in Etats nachzuweisen ist. Die Maßnahmen der Jahre 1818 und 1819 führten letztlich zu einer besonderen Zweckbestimmung in Händen einer staatlichen Behörde. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten und nach Ende des Zweiten Weltkriegs bestand dann das "Schulkollegium beim Regierungspräsidenten Münster" bis 1984 weiter. Diesem war bereits seit 1825 der Münstersche Studienfonds zugeordnet, und dies bis 1951, als die Bezirksregierung Münster für den Fonds zuständig wurde. Der Fonds wurde mithin in staatlichem Besitz als Sondervermögen verwaltet und hatte bereits damals von der Zweckbestimmung her den Charakter einer Stiftung.

Der Beckum-Ahlensche Klosterfonds gründet sich letztlich darauf, dass am 12.11.1808 durch Großherzoglich Bergischen Ministerialbefehl die Augustinerinnenklöster Maria Rosa zu Ahlen und Maria Blumental zu Beckum der Domänen- und Forstverwaltung des Großherzogtums Berg unterstellt wurden. Wenn auch die Existenz der Klöster hierdurch eingeschränkt wurde, konnten sie gleichwohl ihre vollständige Aufhebung zunächst abwenden. In 1814 wurde das Kloster Maria Rosa zu Ahlen schließlich doch aufgehoben, am 19.3.1814 folgte Maria Blumental zu Beckum. Zum 01.04.1814 übernahm die Domänendirektion Dortmund die Verwaltung des aus beiden Klöstern gebildeten Beckum-Ahlenschen Klosterfonds. Die Domänendirektion Dortmund stellte ihre Tätigkeit am 31.7.1816 ein; der neu gebildeten Regierung in Münster wurde die Verwaltung des Klosterfonds zugeteilt.

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